Mieterservice


GRIESMANN IMMOBILIEN ist ein Familienunternehmen der besonderen Art. Seit fast 100 Jahren eng verbunden mit der Stadt- und Baugeschichte der Stadt Augsburg. Mit klarer Vision und Verlässlichkeit, bei der stets der Mensch im Mittelpunkt steht. Geführt in vierter Generation von Ludwig Andreas Griesmann, der im Wissen um sein Vermächtnis dem Haus zeitgemäß-moderne Orientierung gibt, sich stets offen für neue Entwicklungen zeigt und damit den Anforderungen der Mieter von heute entspricht. Seinen Mietern ist er fairer und kooperativer Partner. Der unmittelbare persönliche Kontakt, gleich ob zu Privat- oder Gewerbemietern, ist ihm besonderes Anliegen. Und er stellt damit sicher, dass Bedürfnisse und Wünsche zeitnah erkannt und zuverlässig umgesetzt werden.

So verwaltet und pflegt er mit GRIESMANN IMMOBILIEN heute Wohn- und Gewerbeinheiten in und um Augsburg – im Sinne seiner Mieter Wertbeständigkeit und Qualität der Objekte erhaltend. Weil Mieter und Eigentümer daran ein gemeinsames Interesse haben. Daher ist die unmittelbare Beziehung zwischen beiden so wichtig. Und durch nichts zu ersetzen.


Ihre Hausmeister

Der Hausmeister ist Ihr erster Ansprechpartner vor Ort bei Fragen zur Hausordnung, für Notfälle oder Schäden, zum Thema Haustechnik oder in nachbarschaftlichen Belangen. Hier finden Sie eine Auflistung Ihrer Hausmeister nach Wohnanlagen sortiert.

Wohnanlage Hausmeister Telefonnummer
Bäckergasse 18 + 17, 86150 Augsburg Herr Ceian Tel. 0176/12529903
Maximilianstraße 73,75 , 86150 Augsburg Herr Edelmann Tel. 0171/4953359
Tannenweg 1-10, 86391 Stadtbergen Herr Holl Tel. 0176/12529902
West Park, Neusässer Straßen 19-29c, 86156 Augsburg Herr Ceian Tel. 0176/12529903

Notfallnummern

Der Hausmeister ist Ihr erster Ansprechpartner vor Ort – bei Fragen zur Hausordnung, für Notfälle oder Schäden, zum Thema Haustechnik oder in nachbarschaftlichen Belangen. Die Rufnummer Ihres Hausmeisters finden Sie hier.

Für alle Fälle sind das die wichtigsten Notrufnummern:

Polizei 110
Feuerwehr 112
TELEFONSEELSORGE 0800 111 01 11
Stadtwerke Augsburg (Gas) 0821/ 6500 55 00
Stadtwerke Augsburg (Strom) 0821/ 6500 66 00
Stadtwerke Augsburg (Wasser) 0821/ 6500 66 55
Lechwerke Augsburg-Land
Gas/Strom/Wasser
0821 / 3 28 – 0
Schlüsselnotdienst Firma Schlüssel Fritz 0171/88 32 080
Abflussdienst Firma Wollny 0821/431991
Aufzugsnotdienst Die Notrufnummer finden Sie direkt an der Aufzugstüre!
TV-Störungen Die Notrufnummer finden Sie direkt an der Merktafel!

Schadensmeldungen

Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen! Deswegen bieten wir Ihnen einen schnellen Service zur Behebung von Schäden in der Wohnung an. Füllen Sie einfach das Formular aus und beschreiben den Schaden genau. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. [iphorm_popup id=“1″ name=“Schadensmeldung“]Hier geht’s zum Formular[/iphorm_popup]


Richtig Heizen und Lüften

Vermeidung von feuchten Wänden und Decken durch richtiges Lüften, Heizen und Stellen der Möbel
Zur Vermeidung von Feuchtigkeitsschäden in Ihrer Wohnung erhalten Sie folgende Hinweise, die Sie bitte beachten wollen:

Richtiger Möbelabstand
Beim Plazieren von Möbeln wird empfohlen, einen Abstand von 5 cm von den Außenwänden einzuhalten, um eine ausreichende Luftzirkulation zu gewährleisten.

Richtiges Lüften
Lüften durch Fenster kippen ist nicht ausreichend! Nötig ist die regelmäßige Stoßlüftung (weites Öffnen des Fensters im Raum) oder Querlüftung (Durchzug von Fenstern und gegenüber gelegenen Türen). Bitte führen Sie eine entsprechende Durchlüftung Ihrer Wohnung dreimal täglich (vormittags, nachmittags und abends) für mindestens fünf Minuten durch.
Haben Sie in einem Raum Pflanzen stehen, wird empfohlen, öfter zu lüften, da die Pflanzen, insbesondere eine die Üblichkeit übersteigende Anzahl, erhöhte Feuchtigkeit in den Raum abgeben. Deshalb sollte die Zahl der Lüftungen verdoppelt werden.

Während des Kochens in der Küche (sofern kein Dunstabzug vorhanden ist) oder nach dem Baden/Duschen ist über die oben erwähnte Lüftung zusätzlich eine Lüftung von 10 Minuten durchzuführen, damit der Dampf abziehen kann.

Richtiges Heizen
Werden Räume nicht ausreichend beheizt, kann dies zur Unterkühlung und Bildung von Schimmelpilzen führen. Bitte richten Sie Ihr Heizverhalten in der kalten Jahreszeit deshalb wie folgt aus: Im Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Flur und ähnlichen Räumen sollte die Temperatur tagsüber bei ca. 20° C liegen, nachts mindestens 17° C.

Schimmel ist bereits entstanden, was tun?
Sobald Schimmel sichtbar ist, kontaktieren Sie uns bitte- am besten über das Schadensformular -mit Bescheibung und Bildern. Wir kümmern uns um entsprechende Maßnahmen zur Schimmelbehandlung. Dennnoch ist im Nachgang unbedingt Ihr Mitwirken, wie folgt erforderlich:

Oftmals wird vermutet, dass die Feuchtigkeit von außen kommt. Allerdings ist dies nur selten der Fall. Tatsächlich entsteht die Feuchtigkeit meistens innerhalb der Räume. An feuchten Wänden kann sich Schimmel bilden.

Ist Schimmel entstanden, bitten wir folgendes zu beachten:

  • Es ist sehr wichtig, die Räume mit den feuchten Stellen noch häufiger als bisher zu lüften!
  • Bitte die Möbel im betroffenen Raum auch ca. 10 – 20 cm von den Wänden wegrücken.
    Die trockene, warme Luft muss zirkulieren können und die Wände erwärmen –> So wird die Feuchtigkeit aus den Wänden gezogen.
  • Öffnen Sie die Fenster weit, damit Zugluft entsteht – nicht kippen!Dabei sollten Sie die Thermostate schließen. In ca. 5 – 10 Minuten ist dann die im Raum befindliche Luft durch trockene Außenluft ersetzt. Jetzt sollten Sie die Fenster wieder schließen.
  • Heizen Sie nun die frische, trockene Luft im Zimmer auf, indem Sie den Heizkörper anstellen. Durch die erhöhte Lufttemperatur saugt die Luft die Feuchtigkeit aus den Wänden.
  • Nach etwa 4 Stunden wiederholen Sie die Prozedur! Denn nun hat sich die Raumluft erneut mit Wasserdampf vollgesogen.

Ratgeber Mülltrennung

Abfallratgeber Stadt Augsburg
Die Abfallentsorgung erfolgt in Augsburg im 4-Tonnen-Holsystem:
Grüne Tonne – Papier
Braune Tonne – Biomüll
Graue Tonne – Restmüll
Gelbe Tonne – Wertstoffe

Was genau in diese Tonnen entsorgt werden darf und was nicht, können Sie Merkblatt der Abfallwirtschaftsbetriebe entnehmen.
Merkblatt (PDF): Die Müllstarken Vier

Sperrmüll
Für die Entsorgung des Sperrmülls sind Sie selbst verantwortlich.
Die Abholung von haushaltsüblichem Sperrmül erfolgt kostenfrei und kann über folgendem Link online beantragt werden:
http://www.abfallratgeber.augsburg.de/index.php?id=33321

Wichtig! Sprechen Sie mit Ihrem Hausmeister ab, wann und an welchem Platz Sie den Sperrmüll abstellen dürfen.

Abfallratgeber Augsburg-Land
Die Abfallentsorgung erfolgt in Augsburg-Land wie folgt:
Braune Tonne- Bioabfall
Graue Tonne – Restmüll
Gelbe Tonne – Verpackungsabfall
Grüne Tonne – Altpapier

Was genau in diese Tonnen entsorgt werden darf und was nicht, können Sie diesem Merkblatt entnehmen
Merkblatt (PDF): Trennliste Augsburg Land

Sperrmüll:
Für die Entsorgung des Sperrmülls sind Sie selbst verantwortlich. Die Abholung von haushaltsüblichem Sperrmül
erfolgt kostenfrei. Bitte beantragen Sie jeweils eine Sperrmüllkarte (Sperrmüll und Elektromüll jeweils extra) bei Ihrem Hausmeister.


Checkliste zum Einzug

Tipps zum Einzug
Sie haben den Mietvertrag in der Tasche. Die Schlüssel wurden übergeben. Endlich geschafft!?
Nur noch Kartons auspacken? Leider ist es damit noch nicht getan. Damit Sie einen klaren Kopf bewahren, haben wir aufgelistet, woran noch zu denken ist.

  • Umzug
    Bitte teilen Sie Ihrem Hausmeister rechtzeitig den Tag Ihres Umzuges mit, er kann Ihnen hilfreiche Informationen geben z.B. wo Umzugswagen parken, etc. Die Rufnummer des zuständigen Hausmeisters finden Sie hier.

Bitte beachten Sie hierbei auch die Ruhezeiten, diese sind:
Montag-Samstag von 13 – 15 Uhr und 22 – 08 Uhr, Sonntag ganztags.

  • Strom anmelden
    Der beim gemeinsamen Übergabetermin festgehaltene Zählerstand (Strom oder Gas) muss von Ihnen noch angemeldet werden.

Anmeldung Augsburg-Stadt
über die Stadtwerke Augsburg, Tel. 0821/6500-6600 oder auch online, über
https://www.sw-augsburg.de/privatkunden/anmelden.php

Anmeldung Augsburg-Land
über die Lechwerke, Tel. 0800/5395391 oder auch online, über
http://www.lew.de/CLP/OnlineServices/OnlineServices.asp

Bitte halten Sie hierfür Ihre Zählernummer sowie Zählerstand parat (siehe Übergabeprotokoll).

  • Dauerauftrag
    Vergessen Sie nicht, bei Ihrer Bank einen Dauerauftrag für die Miete einzurichten. Die Mietzahlung ist monatlich im Voraus zu leisten und muss spätestens bis zum 3. Werktag eines jeden Monats beim Vermieter eingegangen sein. Bei Einzug zur Monatsmitte können Sie die halbe Miete manuell überweisen und richten dann für die Folgemonate einen Dauerauftrag ein.
  • Geben Sie allen wichtigen Stellen Ihre neue Adresse und Telefonnummer bekannt:
    • Arbeitgeber, Banken
    • Finanzamt, GEZ
    • Ärzte, Krankenkasse
    • Versicherungen, Vereine
    • Abos aller Art
    • Familie, Freunde und Bekannte
    • Vermieter – neue Festnetznummer mitteilen
  • Wohnsitz und Kfz ummelden
    Die Anmeldung Ihres neuen Wohnsitzes in Augsburg ist in den Bürgerbüros Stadtmitte, Lechhausen, Kriegshaber oder Haunstetten möglich. In den Randgemeinden wenden Sie sich bitte an die jeweilige Gemeindeverwaltung. Und beachten Sie bitte, dass An- und Abmeldung innerhalb einer Woche erfolgen müssen. Bitte denken Sie daran, Ihren gültigen Personalausweis mitzunehmen.

Schlüssel nachbestellen

Nachbestellung von Schlüsseln
Sie benötigen einen weiteren Wohnungsschlüssel für ein Familiemmitglied oder beispielsweise eine Haushaltshilfe?

Hier finden Sie den passenden Vordruck:
Schlüsselnachbestellung

Die Wohnanlagen sind größtenteils mit Schließanlagen der Firma Schlüssel Fritz ausgestattet. Eine Schlüsselnachbestellung erfolgt nur mit ausdrücklicher Genehmigung unsererseits. Bitte beachten Sie, dass bei Auszug sämtliche Schlüssel zurückzugeben sind. Das gilt auch für Schlüssel, die Sie auf eigene Kosten haben anfertigen lassen, eine Rückerstattung der Kosten erfolgt nicht.

Vorgehen bei Schlüsselverlust
Sind Schlüssel verlorengegangen, müssen Sie uns unverzüglich darüber informieren.
Bitte teilen Sie uns schriftlich mit, wie Sie den Schlüssel verloren haben. Es wird dann im Einzelfall entschieden, wie weiter vorzugehen ist. Evtl. muss der Zylinder aus Sicherheitsgründen ausgetauscht werden. In jedem Fall sollten Sie Ihre Haftpflichtversicherung über den Verlust in Kenntnis setzen.

Hier finden Sie den passenden Vordruck
Schlüsselverlustmeldung

Sie benötigen einen Schlüsselnotdienst?

Notdienst der Firma Schlüssel-Fritz: 0171 / 88 32 080 täglich bis 23.00 Uhr


Betriebskosten Abrechnung

Neben der Nettomiete sind von Ihnen als Mieter die Nebenkosten (Betriebskosten und Heizkosten) monatlich im Voraus zu bezahlen. Einmal jährlich werden die tatsächlich angefallenen Betriebskosten, wie z.B. Müllabfuhr, Hausmeisterkosten, Allgemeinstrom, Entwässerung, Kabelgebühren etc., ermittelt und Ihren Vorauszahlungen gegenübergestellt. Daraus ergibt sich für Sie dann entweder ein Guthaben oder eine Nachzahlung. Die Abrechnung der Nebenkosten erfolgt grundsätzlich nach Beendigung des Wirtschaftsjahres. Eine Zwischenabrechnung erfolgt nicht, in der Jahresabrechnung wird selbstverständlich Ihr Vertragsende innerhalb des Wirtschaftsendes berücksichtigt. Eine genaue Auflistung der Betriebskosten können Sie der Betriebskostenverordnung entnehmen:
http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html

Die Heizkostenabrechnung ist Teil der Betriebskostenabrechnung und umfasst die Kosten, die durch die Wärmelieferung und Warmwasserlieferung entstehen. Die Heizkostenabrechnung erfolgt durch einen Wärmemessdienst (je nach Wohnanlage z.B. die Firmen: Brunata, Ista oder Kalorimeta). Diese führen die Ablesungen der Heizkostenverteiler und Wasserzähler in den Wohnungen durch. Wichtig ist hierbei, dass zum Ablesetermin die Wohnung zugänglich ist. Wer drei Mal den Ablesetermin schuldhaft versäumt hat, muss eine Schätzung hinnehmen. Hier finden Sie Anleitungen zu Ihrem Heizkostenverteiler:

Kalorimeta Heizkostenverteiler
Brunata Heizkostenverteiler
Ista Heizkostenverteiler


Leitfaden zur Wohnungskündigung

Für einen reibungslosen Ablauf bitten wir folgende Punkte zu beachten:

  • Kündigung
    Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und von allen im Mietvertrag genannten Mietparteien unterschrieben werden. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate und die Kündigung muss jeweils bis zum 3. Werktag des Monats eingereicht sein.
  • Früherer Auszug möglich?
    Es gilt in jedem Fall die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten.
  • Kündigungsgrund
    Bitte teilen Sie uns einen Kündigungsgrund mit (z.B. Wohnung zu klein etc.).
  • Wirksame Kündigung
    Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie von allen Mietparteien, die im Mietvertrag genannt sind, unterschrieben ist.
  • Vor-/Endabnahme
    • Sie erhalten von uns ein gesondertes Kündigungsbestätigungsschreiben in dem der Kündigungstermin bestätigt wird.

    Unser Mitarbeiter wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Vorabnahmetermin vereinbaren.
    Bei diesem Termin wird geklärt, was an der Wohnung gemacht werden muss. Dies ist ein Service unserer Firma – für eine reibungslose Endabnahme.

    Endabnahmetermin: Begehung der Wohnung, Rückgabe aller Schlüssel, Ablesung Stromzähler (evtl. auch Gaszähler)
    Die Um- und Abmeldung der Zähler erfolgt durch die Firma Griesmann.

  • Die Heizungsablesung
    Die Heizung wird von uns zusammen mit dem Mieter bei der Endabnahme abgelesen. Sie erhalten eine Kopie des Protokolls. Die Zählerstände werden durch uns an die jeweilige Ablesefirma weitergeleitet.
  • Wohnungsbesichtigung durch Interessenten
    Wir möchten unsere Wohnung ohne Leerstand weitervermieten. Bitte teilen Sie uns bei der Kündigung schriftlich eine Telefonnummer mit, die wir an Mietinteressenten weitergeben können, oder teilen Sie uns mögliche Besichtigungstermine mit.
  • Einbehalt
    Im Kündigungsbestätigungsschreiben teilen wir Ihnen die Höhe des Einbehalts (aus der Kaution) mit – siehe auch vertragliche Regelung im Mietvertrag. Dieser Einbehalt wird errechnet aus den Vorjahreswerten der Abrechnung und wird dann mit der noch anfallenden Nebenkostenabrechnung verrechnet. Guthaben werden nach den erfolgten Abrechnungen Ihrer Wohnperiode an Sie zurückerstattet. Sollten Sie uns keine Kontonummer mitgeteilt haben, so bitten wir Sie, uns diese schriftlich nachzureichen.
  • Kaution
    Die Abrechnung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Weiteres siehe oben „Einbehalt„.
  • Nachmieter für Ihre Wohnung
    Die Entscheidung für einen Bewerber obliegt der Geschäftsleitung.
  • Ablöse von Möbeln
    Sollte Ihr Nachmieter etwaiges Inventar ablösen, so bitten wir, dies schriftlich mit diesem zu vereinbaren und uns eine Kopie zur Verfügung zu stellen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass von unserer Seite kein Inventar abgelöst wird (auch keine Einbauküchen, Einbauschränke).
  • Sie wechseln innerhalb der Wohnanlage die Wohnung?
    Grundsätzlich haben Sie auch hier die 3-monatige Kündigungsfrist einzuhalten. Das Vorgehen ist in o.g. Punkten dargelegt.
  • Ab- und Ummelden
    Denken Sie auch daran, uns sowie den folgenden Institutionen Ihre neue Adresse mitzuteilen:
    -Behörden
    -Versorgungsbetriebe (Stadtwerke/Lechwerke/etc.)
    -Versicherungen/Vereine/Mitgliedschaften/Abonnements
    -Banken und Sparkassen
    -Post mit Nachsendeauftrag!

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